Amtlicher Sportbootführerschein See
Der amtliche SBF See: Der Pflichtschein für Motorbootfahrer und Hochseeskipper
Der amtliche Sportbootführerschein See (kurz: SBF See) berechtigt zum Führen von Motorbooten und Segelyachten unter Motor von jeweils über 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung innerhalb der 3-sm-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-sm-Zone.
Dies sind stark vereinfacht ausgedrückt die Küstenmeere und angrenzende Gewässer. Die Prüfung zum Sportbootführerschein See kann auch auf Binnengewässern (z.B. Altrhein) absolviert werden. Der Sportbootführerschein See wird als internationales Zertifikat ausgestellt. Mit diesem Nachweis können Inhaber des SBF See ihre Qualifikation im Ausland belegen. Für höhere Küstensegelscheine ist der Sportbootführerschein See zudem als Prüfungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber (Vordruck)
- Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheines oder Führungszeugnisses (Belegart 0) / Verzicht bei Minderjährigen.
- Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (Formular kann angefordert werden).
Die theoretische Prüfung zum Sportbootführerschein See besteht aus einem Fragebogen.
Ausreichende Kenntnisse
- der Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Seeschifffahrtsrechts,
- der Wetterkunde und
- der Fahrzeugführung
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung zum Sportbootführerschein See müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.